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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Campingplatz Bruchhauser Steine“, folgende
AGB´s sind Vertragsbestandteil

1. Geltungsbereich

Die Nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campingplatz Bruchhauser Steine, Inh. Jörg Schirbel, als Betreiber des Campingplatzes und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Bestätigung durch den Campingplatzinhaber.

 

2. Buchung

Reservierungen können nur persönlich, per Mail, Telefon, WhatsApp oder Telegram vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatzbetreiber zustande. Bei Gruppenbuchungen kommt es zu einer Anfrage, die durch den Campingplatzbetreiber frei gegeben werden muss. Erst danach erhält der Gast die Bestätigung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Ihre Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen, z.B. Hochwasser, Dauerregen oder verpflichtende Änderungen durch den Gesetzgeber, erforderlich erscheint.

 

3. Anzahlung / Zahlung

Anzahlungen für eine Reservierung werden nur in Ausnahmefällen berechnet.

Zahlungen werden alle vor Ort getätigt und können in bar oder in elektronischer Form erfolgen. Alle Zahlungen sind bis spätestens 12 Uhr des Abreisetages zu leisten.

Bei unentschuldigter Nichtanreise, behält sich der Campingplatzbetreiber vor, eine Gebühr in Rechnung zu stellen.

Abgesagte Reservierungen sind bis einen Tag vor Anreise kostenfrei.

 

4. An- und Abreise

Das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 10:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise ist von 10 – 18 Uhr möglich. In Ausnahmefällen kann, nach Absprache, davon abgewichen werden. Eine Abweichung der Anreisezeit bedarf einer telefonischen Absprache.

Eine Verkürzung bzw. Verlängerung des Aufenthaltes ist grundsätzlich nach Absprache möglich. Bei einem Platzverweis wird der komplette Mietpreis erhoben.

Das Mietobjekt kann am Abreisetag noch voll genutzt werden. Eine Abreisezeit wird, seitens des Betreibers, derzeit nicht festgelegt.

 

5. Nutzung des Campingstandplatzes / CampingPod

Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten (dritten) Personen. Es obliegt dem Gast selbst, den Inhaber des Campingplatzes auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.

 

6. Pflichten

Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Beachtung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung, Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt.

Die Hundekot-Beseitigung ist Pflicht!!

 

7. Hausrecht

Der Campingplatzbetreiber bzw. Inhaber hat das Hausrecht!

Seinen Anordnungen ist in jedem Falle sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Reservierung vorliegt), sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung oder im Interesse der anderen Campinggäste, erforderlich scheint. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis den Platz nutzen.

Ausnahmen, wie Vollmachten o.Ä. sind vor Anreise mit dem Campingplatzbetreiber abzustimmen.

 

8. Gruppen

Gruppen sind auf dem Campingplatz Bruchhauser Steine herzlich willkommen. Es werden aber keine Party-Gruppen geduldet. Die gegenseitige Rücksichtnahme mit allen anderen Gästen steht im Fokus, sowie der erholsame Aufenthalt dieser. Auch hier gilt die strikte Einhaltung der Platzordnung und der damit verbundenen Ruhezeiten.

 

9. Platzzuweisung

Beim Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten folgen sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals. Eigenmächtiges Umstellen und Platzwechsel sind nur nach Absprache mit dem Platzpersonal gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Leinen, Zeltpflöcke oder anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.

 

10. Tagesbesucher

Tagesbesucher werden bis 2 Personen geduldet. Ab 3 Personen sind diese anzumelden. Den Besuchern ist das Befahren des Campingplatzes, mit ihrem Fahrzeug nur nach vorheriger Erlaubnis des Betreibers, gestattet.

 

​11. Musik

Auf dem gesamten Campingplatz gilt eine „Null-Bass-Toleranz“. Dies bedeutet, dass alle Musikanlagen (auch Autolautsprecher oder Musikboxen), zu jeder Tageszeit, grundsätzlich verboten sind. Musik darf nur in normaler Lautstärke abgespielt werden und sollte andere Gäste nicht belästigen.

 

12. Grillen und Feuer

Offene Feuer sind auf dem gesamten Campingplatz strengstens verboten.

Das Betreiben eines zugelassenen Holzkohlegrills mit einer Bodenfreiheit von mindestens 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste, gestattet. Bei längeren Trockenperioden kann der Betreiber auch hierfür ein Verbot aussprechen.

 

13. Rücktritt durch den Platzinhaber

Der Campingplatzinhaber kann von dem Campingvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Campinggast alle ggf. vorher bezahlten Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Campingplatzinhaber berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten, mit dem Campingplatzinhaber, vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

 

14. Haftung

Der Campingplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- und Stromversorgung entstehen, sowie die Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen (auch Spielgeräte) oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außerhalb des Campingplatzes befindliche Anlagen. Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Campingplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Campinggastes. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen, ab Stromverteileranlage, entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten.

 

15. Preise

Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzinhabers.

Der Mietpreis ist per Überweisung bei Vorkasse oder bei Abreise vor Ort in bar oder in elektronische Form, zu zahlen.

 

16. Reklamationen

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.

 

17.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen, unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

18. Schlussbestimmungen

Der Campinggast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt bei Buchungsanfrage die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nah kommt.

 

Campingplatz Bruchhauser Steine

59939 Olsberg – Stand: Juli 2023

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